Datenschutz beim Nearshoring
Viele Entscheider fürchten Drittland-Transfers und unklare Verantwortlichkeiten bei der Auslagerung von Softwareentwicklung. Berechtigte Sorgen — aber mit EU-Nearshore lösbar. Klarnode liefert über EU-nahe Standorte, eine deutsche GmbH als Vertragspartner und dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs). So eliminieren Sie das größte DSGVO-Risiko bei Outsourcing: die Drittlandübermittlung.
Vertragliche Absicherung
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO sind bei uns Standard — nicht Zusatzleistung. Der AVV regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, TOMs, Unterauftragnehmer-Regelung mit Genehmigungsvorbehalt und Löschpflichten nach Projektende. NDAs auf Team-Ebene und klare IP-Übertragung gehören ebenfalls zum Standardvertrag.
Technische Sicherheit
Zero-Trust-Architektur: jeder Zugriff wird authentifiziert und autorisiert. Verschlüsselung at rest und in transit (TLS 1.3, AES-256). Multi-Faktor-Authentifizierung auf allen Systemen — Repositories, CI/CD-Pipelines, Cloud-Konsolen. Segregation of Duties: kein Code-Deployment ohne Review und Approval. Regelmäßige Dependency-Scans und externe Penetration-Tests.
Organisatorische Kontrolle
DSGVO-Schulung für alle Teammitglieder, definierter Incident-Response-Prozess mit Meldung innerhalb von 24 Stunden, Audit-Rechte für den Auftraggeber und dokumentierte Löschkonzepte nach Projektende. Verantwortlich gegenüber Ihnen bleibt immer die Klarnode GmbH — nicht ein anonymer Subunternehmer.
IP und geistiges Eigentum
Alle Arbeitsergebnisse und das geistige Eigentum gehen vertraglich vollständig an Sie über. NDAs und klare Nutzungsrechte sind Standard. Ihr Code, Ihr Produkt, Ihre Daten — ohne Einschränkungen und ohne nachträgliche Lizenzgebühren.
Vorteile
Häufige Fragen
Werden Daten in Drittländer übertragen?
Unsere Teams arbeiten aus EU-nahen Standorten. Die Datenverarbeitung bleibt EU-konform — kein Angemessenheitsbeschluss, keine Standardvertragsklauseln nötig. Sollte im Einzelfall eine Verarbeitung außerhalb der EU erforderlich sein, sichern wir dies mit geeigneten Garantien ab.
Wer haftet?
Die Klarnode GmbH als Ihr deutscher Vertragspartner. Wir stehen vertraglich für die Einhaltung aller vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsstandards ein — nicht ein anonymer Nearshore-Subunternehmer.
Gibt es einen AVV?
Ja, standardmäßig nach Art. 28 DSGVO — inklusive dokumentierter TOMs, Unterauftragnehmer-Regelung und Löschkonzept. Der AVV ist Teil unseres Standardvertrags und wird vor Projektstart unterzeichnet.
Wie steht es um IP?
Alle Ergebnisse und das geistige Eigentum gehen vertraglich vollständig an Sie über. NDAs auf Team-Ebene und klare Nutzungsrechte sind Standard — Ihr Code bleibt Ihr Code.
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